1. Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Besondere Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend. Es gelten die Zahlungsbedingungen, die auf unseren Rechnungen ausgedruckt sind.
2. Preise
Die Preise in EURO sind freibleibend und verstehen sich netto ohne der jeweils geltenden MWSt. Grundlage der Preisberechnung ist unsere jeweils gültige Preisliste.
3. Preisstellung
Die Preise gelten frachtfrei innerhalb eines Bestimmungsortes in Österreich, jedoch ohne Abladen. Bei Aufträgen unter EURO 350,-
4. Metallberechnung
Die Preise enthalten eine Cu-
Wir haben die Metallnotierungen zu Ihrer Info auch auf unserer Homepage, www.ant.co.at, veröffentlicht.
5. Liefervorbehalt
Teillieferungen sind zulässig. Mehr-
6. Lieferfrist
Die im Angebot genannte Lieferfrist ist freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung festgesetzte Lieferzeit läuft vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung. Die Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstehenden Schadens, Lieferungen zurückzuhalten. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Lieferstörungen bei uns oder unseren Lieferanten die trotz zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wenn die Lieferung unmöglich ist, werden wir von der Lieferverpflichtung befreit.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungsbedingungen lauten wie folgt:
Innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto. Innerhalb 12 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Metallzuschläge und Trommelrechnungen sind nicht skontierbar und rein netto zu bezahlen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Skonto setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Leistungen in Verzug ist. Sondervereinbarungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Überschreitungen des 12-
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere auch unserer Saldenforderung, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung oder sonstigen Verwertung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung oder sonstigen Verwertung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Diese Forderung gehören solange uns, bis alle offenstehenden Rechnungen, auch aus früheren Lieferungen, bezahlt sind. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Wir sind berechtigt, die Abnehmer unmittelbar von der Abtretung zu unterrichten. Von der Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist nicht berechtigt, unsere abgetretene Forderung aus Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und sonstiger Verwertung der Vorbehaltsware durch Global-
9. Herausgabepflicht des Bestellers bei Verzug
Kommt der Besteller nach diesen Verkaufsbestimmungen in Verzug, so ist der Lieferer berechtigt, fristlose Herausgabe der Vorbehaltsware sowie Ersatz der Erfüllungsinteressen und Verzugsschaden zu verlangen.
10. Trommeln
a) Für Trommeln der KTG gelten die jeweils gültigen Bedingungen für die Überlassung von Kabeltrommeln der Kabeltrommel GmbH & Co KG, D-
b) Eigentrommeln der ANT-
Für Eigentrommeln gelten die Bedingungen laut ANT -
11. Gefahren Übergabe
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Lager des Lieferers verlässt, Versand oder abholbereit gemeldet ist, auch, wenn der Versandort nicht Erfüllungsort ist.
12. Haftung für Mängel
Fehlmengen und äußere Mängel müssen nach der Ankunft unverzüglich festgestellt und dem Lieferer schriftlich unter Angabe der Auftrags-
13. Rücksendungen
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Ausnahmsweise, aus Kulanzgründen durchgeführte Rücknahmen sind nur bei originalverpackter Ware mit hoher Umschlaghäufigkeit möglich, wobei jedoch auf jeden Fall für den administrativen Aufwand ein Unkostendeckungsbeitrag von 10 % des Bruttowarenwertes (mindestens jedoch 11,-
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung und Zahlung ist Linz. Dies gilt auch für Klagen aus in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Käufer und uns gilt das in Österreich geltende Recht.
15. Gültigkeit
Diese Lieferungs-